Die Kleinunternehmerregelung ist Teil des Umsatzsteuerrechtes und dort in § 19 UStG festgehalten. Sie erlaubt es, Unternehmern mit geringen Umsätzen eine Steuererleichterung, da die Finanzämter die Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern nicht erheben (§ 38 AO)
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